ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN AUFNAHMEVERTRAG
der Ferienwohnung Rolli-Urlaub Kolberg
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters (Aufnahmevertrag). Der Begriff „Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Wohnungsmiet- und Unterbringungsvertrag. Als Vermieter treten in den Vertrag ein, im folgenden Anbieter genannt, Jan und Renata Grabowski.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung mit allen Gegenständen und Geräten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter zustande. Dem Anbieter steht es frei, die Wohnungsbuchung per Mail in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen der Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt an der Rezeption oder über den Anbieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Anbieter verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, wird vom Anbieter erhoben und an die Kommune weitergeleitet. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung einen Monat überschreitet.
3.4 Der Anbieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung von Anzahl und Umfang der gebuchten Leistung des Anbieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Wohnung und/oder für die sonstigen Leistungen des Anbieters erhöht.
3.5 Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung mindestens drei Monate oder länger vor dem Aufenthalt wird sofort eine Anzahlung i.H.v. 20% des Gesamtpreises fällig. Erfolgt die Buchung unter einem Monat vor Reisebeginn wird sofort der Gesamtpreis zur Zahlung fällig. Der Anbieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kaution, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Anbieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Anbieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Anbieter berechnet den Mietpreis für den angefragten Zeitraum wie folgt:
Mietpreis nach Kategorie pro Tag/e oder Woche/n
+ zusätzliche Person pro Person und Tag/Woche
+ Zusatzleistungen
+ Preis für gebuchte Hilfs- und Verbrauchsmittel
+ Endreinigung (75 € pro Aufenthalt)
+ Kaution (100 € pro Aufenthalt)
+ Kurtaxe (1 € für Erwachsene und Kinder >7 Jahre, 0,50 € für Kinder ≤7 Jahre, jeweils pro Tag
+ ggf. neutrale Abgabe 2% des Gesamtpreises
= Gesamtpreis.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES ANBIETERS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Anbieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Anbieter ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Anbieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Anbieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Bis zu einem Monat vor Reisebeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Wird die Wohnung bei Kündigung unter einem Monat nicht anderweitig vermietet, so kann der Anbieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit Endreinigung, ohne Hilfs- und Verbrauchsmittel sowie Kaution und Kurtaxe. Zwei Wochen vor Aufenthalt werden 100% des Gesamtpreises fällig. Andere vereinbarte Zusatzleistungen oder Arrangements mit Fremdleistungen müssen vollständig bezahlt werden, wenn der Storno eine Woche vor Aufenthalt ausgelöst wird. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. RÜCKTRITT DES ANBIETERS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Anbieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnung oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Anbieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Leistungen oder Hilfs- und Verbrauchsmittel, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Die gebuchte Wohnung stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Anbieter spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DES ANBIETERS
7.1 Der Anbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter empfiehlt eine sorgsame Aufbewahrung der Wertgegenstände des Kunden. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Anbieter.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz vor dem Haus, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Recht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Recht.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.